Am 18. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt der Kanarischen Inseln in Spanien das Dekret 185/2025 vom 10. Dezember über den Schutz der Atmosphäre auf den Kanarischen Inseln veröffentlicht. Mit diesem Dekret wurden zum ersten Mal in Spanien Geruchsgrenzwerte auf regionaler Ebene eingeführt.
Das Dekret 185/2025 vom 10. Dezember über den Schutz der Atmosphäre auf den Kanarischen Inseln führt eine neue Verordnung über die Geruchsbelästigung ein, in der die geruchsverursachenden Tätigkeiten in drei Stufen mit folgenden Geruchsimmissionszielwerten eingeteilt werden: 3, 6 und 9 ouE/m³, gemessen nach der Norm UNE EN 13725.

