Am 18. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt der Kanarischen Inseln in Spanien das Dekret 185/2025 vom 10. Dezember über den Schutz der Atmosphäre auf den Kanarischen Inseln veröffentlicht. Mit diesem Dekret wurden zum ersten Mal in Spanien Geruchsgrenzwerte auf regionaler Ebene eingeführt.
Das Dekret 185/2025 vom 10. Dezember über den Schutz der Atmosphäre auf den Kanarischen Inseln führt eine neue Verordnung über die Geruchsbelästigung ein, in der die geruchsverursachenden Tätigkeiten in drei Stufen mit folgenden Geruchsimmissionszielwerten eingeteilt werden: 3, 6 und 9 ouE/m³, gemessen nach der Norm UNE EN 13725.
In Artikel 22 dieses Erlasses werden die Zielwerte für Geruchsimmissionen nach drei Kategorien festgelegt, die auf dem 98. Perzentil der stündlichen mittleren Geruchskonzentration über ein Kalenderjahr basieren:
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Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
Kategorie 3 |
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Hohe Belästigung |
Mittlere Belästigung |
Geringes Maß an Belästigung |
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- Abfallbewirtschaftungsaktivitäten, bei denen Gerüche entstehen können. - Verwendung von tierischen Nebenprodukten. - Prozesse mit tierischen Überresten. - Schlachthöfe. - Zellstoffherstellung. - Raffination von Erdöl. - Lagerung von Erdölprodukten. - Kläranlagen und verwandte Einrichtungen. |
- Fleischverarbeitung. - Mastfutterverfahren. - Intensive Viehhaltung. - Räuchern von Lebensmitteln. - Behandlung von organischen Produkten. - Ölraffination. - Molkereiprozesse. - Verarbeitung von Fetten und Ölen. - Herstellung von Aromen und Duftstoffen. - Bierbrauen. - Herstellung von Tierfutter. - Tabakindustrie. |
- Herstellung von Schokolade oder Kakao. - Industrielle Herstellung von Brot, Teig oder Keksen. - Süßwaren. - Trocknen von pflanzlichen Erzeugnissen. - Rösten oder Röstung von Kaffee. |
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3 ouE/m³ |
6 ouE/m³ |
9 ouE/m³ |
Lesen Sie das vollständige Dekret im Amtsblatt der Kanarischen Inseln.
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